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Vermietung,kurzfristig

Unser Mandant vermietet eine Wohnung zu Wohnzwecken an eine Firma, die in dieser Wohnung ihre ausländischen Arbeitnehmer unterbringt. Die Vermietung läuft bereits seit mehr als 15 Jahren. Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Miete wird gezahlt laut folgender Berechnung: Anzahl der Arbeitnehmer, die in einem Monat in der Wohnung gewohnt haben, mal Tagessatz. Es ist seit 15 Jahren derselbe Mieter (Firma). Es sind auch überwiegend dieselben Arbeitnehmer. Die Wohnung ist voll möbliert. Fällt diese Vermietung unter kurzfristig und fällt somit USt an?
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