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Steuerbefreiung,Vertragsgestaltung,Rechnungsausstellung

Die B-PartG ist eine Arztpraxis und führt sowohl umsatzsteuerfreie Tätigkeiten aus als auch umsatzsteuerpflichtige. Eine Einnahmequelle der Praxis ist es, Hospitierende zu schulen. Hierfür schließt die B-PartG einen Hospitationsvertrag für den jeweiligen Zeitraum mit dem jeweiligen Kunden ab. Die Praxis lässt dann Mitarbeiter des Kunden bei sich hospitieren, um praktisches Wissen bezüglich der Behandlung einiger Krankheiten an die Hospitierenden weiterzugeben. Es wird für jeden Hospitationszeitraum ein neuer Vertrag geschlossen. Die Hospitierenden sind berechtigt, in dieser Zeit die Patienten mit einer ausgewählten Krankheit persönlich zu begleiten. Es werden zudem Behandlungsschemata und deren herausforderndes Beobachten von Symptomen/Erscheinungsbildern, Bedeutung und Management von Nebenwirkung einiger Medikamente, den Tagesablauf in der Praxis sowie die Rolle/den Einfluss auf den Patienten und Angehörigen, in der täglichen Praxis vermittelt. Hierfür erhält die B-PartG eine Vergütung. Fragen: • Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen? • Was muss bei der Ausgestaltung des Vertrages umsatzsteuerlich berücksichtigt werden? • Muss eine separate Rechnung hierfür geschrieben werden?
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