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§ 4 Nr.8f UStG,Anteilsvermittlung

Unser Mandant die A-GmbH ist im Bereich Grundstückshandel tätig. Zusätzliche Geschäftstätigkeit ist das Erwerben und Halten von Beteiligungen. Die A-GmbH hat mit der B-GmbH eine Vereinbarung mit folgenden Wortlaut getroffen: Die A-GmbH beauftrag die B-GmbH, der A-GmbH gehörende Gesellschaften, Gesellschaftsanteile mit den sich darauf befindlichen Liegenschaften an mögliche Kaufinteressenten zu vermitteln. Der Auftrag beinhaltet nur die Vermittlung von Kaufinteressenten für einen Share Deal. Für die Vermittlung von Kaufinteressenten für den Anteilsverkauf von der zur A-GmbH gehörenden Beteiligung zahlt die A-GmbH an die B-GmbH eine Provision i.H.v. 5,45 % zzgl. MwSt, bezogen auf die beurkundete Kaufpreissumme. Im Januar 2023 hat die B-GmbH der A-GmbH die Vermittlung der Anteilsverkäufe in Rechnung gestellt. Provision 5,45 % v. Betrag Netto: 100.000 € 19 % MwSt 19.000 € Brutto 119.000 € Unsere Frage: Ist die von der B-GmbH ausgestellte Ausgangsrechnung umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei (nach §4 Nr. 8f UStG)?
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