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Steuerbefreiung Musiklehrer,§ 4 Nr. 21 UStG,Antrag und Bescheinigung

Ich betreue seit einigen Jahren einen Musiklehrer. Dieser ist über die Künstlersozialkasse versichert und wird ertragsteuerlich als Freiberufler abgerechnet, da er eine höhere Ausbildung nachweisen kann. Bisher wurde er in der Umsatzsteuer nach der Kleinunternehmer-Regelung steuerfrei abgerechnet. Die Umsatzsteuerjahreserklärungen 2021 und 2022 sind bisher nicht erstellt. Der Umsatz 2021 betrug 32.000 €, im Jahr 2022 betrug der Umsatz 48.000 €. Daher kann ich in den Jahren 2022 ff. die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr anwenden. Mein Mandant unterrichtet Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Kann ich für meinen Mandanten die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG beantragen? Wo muss ich den Antrag stellen, und welche Unterlagen sind notwendig? Kann ich die Befreiung von der Umsatzsteuer rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen? Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Umsatzsteuer sehen Sie?
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