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Betreung,§ 4 UStG,Steuerfreiheit

Sehr geehrte Damen und Herren, A hat einen Honorarvertrag mit einer gGmbH abgeschlossen. Die gGmbH als Auftraggeber hat eine Wohngruppe und betreut dort Kinder und Jugendliche sowie die Familien, die sich in einem Betreuungsverhältnis mit der gGmbH befinden. A wird stundenweise in diese Wohngruppe fahren und bei der Betreuung unterstützen. Rechtsgrundlage sind derzeit die §§ 27, 34, 19 und 41 SGB VIII. A wird der gGmbH monatlich Rechnungen schreiben für seinen Zeitaufwand. Vereinbart wurde ein Stundenhonorar. Frage: Ist die Leistung des A umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 25 UStG?
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