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Arbeitnehmerüberlassung,§ 4 Nr. 27 UStG,GmbH

Es handelt sich um eine Zahnarztpraxis in Form einer MVZ GmbH (1). Die Arztpraxis erzielt hauptsächlich steuerbefreite Erlöse, ein kleiner Anteil unterliegt der Umsatzsteuer. Dort arbeitet eine angestellte Zahnärztin und bezieht Lohn. Zudem gibt es an einem anderen Standort eine zusätzliche MVZ GmbH (2), die jedoch komplett unabhängig von der ersten MVZ GmbH agiert. Dort soll die angestellte Zahnärztin „aushelfen“. Gerne würde die MVZ GmbH (1) für die Personalgestellung eine Weiterberechnung schreiben. Ist die Personalgestellung der Umsatzsteuer zu unterwerfen?
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