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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Personalüberlassung

Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis wird in gemieteten Räumlichkeiten betrieben. Es wrd erwogen, an einen Rheumatologen einige Räume unterzuvermieten und diesem auch Personal zu überlassen. Die Vermietung der Räumlichkeiten dürfte unstreitig umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12 UStG erfolgen. Ist die Überlassung des Personals grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig? Gerät die Freiberuflichkeit durch diese Gestaltung in Gefahr?
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