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§ 4 Nr. 12a UStG,Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken,Option zur Steuerpflicht bei Vermietungen

A vermietet eine Messehalle an ein Regierungspräsidium (Vorsteuerabzug nicht bekannt) weiter. Das Regierungspräsidium nutzt diese Halle als Notunterkunft für Flüchtlinge. Frage: Handelt es sich bei der Vermietungsleistung von A an die Kommune um eine steuerpflichtige oder steuerbefreite Leistung? Könnte A, sofern es sich um eine steuerbefreite Leistung handelt, zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG optieren?
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