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Erweiterte Kürzung,Ferienwohnung,Monteurwohnung

Unser Mandant R-GmbH ist im Immobiliensektor tätig. Derzeit befindet sich die GmbH in Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Weg zu einer vermögensverwaltenden GmbH. Die meisten Immobilien sind langfristig vermietet, teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zur gewerblichen Nutzung. Einige Wohnungen sind aber möbliert als Monteurzimmer oder gar Ferienwohnung vermietet (kurzfristig bis 6 Monate). In einigen Wohnungen wird auch der Internetzugang gestellt und über die Nebenkostenabrechnungen weitergegeben. Fragen: 1. Ist die kurzfristige Vermietung (Monteurzimmer oder Ferienwohnung) schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? 2. Ist die Bereitstellung von Internet schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? Oder stellen diese einfach Nebenkosten dar? Vielen Dank!
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