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Gewerbesteuer,Steuerbefreiung,Pflegeheim

Mandant A GmbH betreibt seit 2020 ein Pflegeheim. Im Jahr 2022 wurde die Tätigkeit des Pflegeheims umgestellt. Alle Bewohner des Pflegeheims wurden in ein anderes Pflegeheim (eigenständige GmbH) überführt, da die A GmbH ab sofort nur noch eine Großküche und einen Wäscheservice betreiben soll. Somit wurden im Jahr 2022 folgende Gewinne erzielt: – Gewinn aus der Pflege/Kurzzeitpflege – Gewinn aus der Großküche – Gewinn aus dem Wäscheservice Gemäß unserer Auffassung sind die Gewinne aus der Pflege/Kurzzeitpflege gewerbesteuerfrei. Die Gewinne aus den anderen Bereichen unterliegen der Gewerbesteuer. Somit unterliegt nur ein Teil des Gewinns des Jahres 2022 der Gewerbesteuer. Ist das korrekt? Wird der Gewinn für die Gewerbesteuer aufgeteilt? Gibt es einen Aufteilungsmaßstab für den Gesamtgewinn eines Jahres für die Gewerbesteuer, da zwar die Umsätze konkret getrennt werden können, aber nicht die Aufwendungen?
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