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Erweiterte Kürzung,Planungsleistungen,Architekt

Guten Tag, meine Mandantin ist eine GmbH, mit 2 Gesellschafter-Geschäftsführern, von denen einer ein Architekt ist. Sie bestitzt einige fremdvermietete Eigentumswohnungen und verwaltet daneben eigenes Kapitalvermögen. Die Erträge in der GuV haben sich bisher nur aus Mieteinnahmen und Zinsen zusammengesetzt. Im Jahr 2022 wurde ein 8 Familienhaus errichtet, das ab 2023 in Eigentumswohnungen aufgeteilt und ebenfalls vermietet wird. Neben den Zins- und Mieteinnahmen hat die GmbH im Jahr 2022 allerdings, einmalig, für einen fremden Bauherren eine Planung erstellt und dem Bauherren diesen Architektenaufwand mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Frage: kann die GmbH trotz der Planungsleistung für einen fremden Unternehmer im Jahr 2022 die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen
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