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Erweiterte Grundstückskürzung,Antrag,Erhebungszeitraum

A GmbH = Grundstücksunternehmen. Die Voraussetzung zur erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG liegen vor. In den Vorjahren hat die A GmbH immer Gewinne gehabt und bei der GewSt wurde die erweiterte Gewerbekürzung angewendet, so dass Gewerbesteuer nicht angefallen ist. In 2022 sind Verlust i.H. von 50.000 € entstanden. Meine Überlegung: Kann ich auf die erweiterte Kürzung in 2022 verzichten, woraus sich ein Verlustvortrag ergeben würde, und gleichzeitig in 2023 wieder die erweiterte Kürzung anwenden, wodurch ich mir erstmal einen Verlustvortrag bei der GewSt sichere?
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