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Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer,Unterjährige ausgeschiedene Mitunternehmer und Gewerbesteueranrechnung

die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG (Natürliche Personen) verkaufen Ihre Anteile zum 31.08.2023. Zum 31.08.2023 wird ein Zwischenabschluß erstellt. Der Gewinn bis 31.08.2023 wird den bisherigen Gesellschaftern zugerechnet. Der Gewinn ab 01.09.2023 den Neugesellschaftern. Die Käuferseite behauptet nun, daß die Gewerbesteuer auf den bis 31.08.2023 entfallenden Gewinn bei der Einkommensteuer der Altgesellschafter nicht angerechnet werden kann. Ist dies zutreffend?
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