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Gewerbesteuer,Hinzurechnung,Anlagevermögen

Mein Mandant vermietet Veranstaltungsequipment für Veranstaltungen (Theken, Tische, Stühle, E-Geräte, Geschirr, Besteck usw.). Dieses Equipment wird angemietet. Der Einsatz erfolgt nicht im eigenen Betrieb, sondern ausschließlich beim Kunden. Es wird auftragsbezogen angemietet. Meines Erachtens handelt es sich hier nicht um Anlagevermögen. Muss eine Hinzurechnung gem. § 8 GewStG erfolgen?
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