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§ 10a GewStG,Verlustvorträge bei Gesellschafterwechsel

An der X-GmbH & Co. KG sind ua drei Kommanditisten (A, B und C-GmbH & Co KG) beteiligt. Auf die Kommanditisten entfallen auf Ebene der X-GmbH & Co. KG anteilige gewerbesteuerliche Verlustvorträge iHv jeweils 100 TEUR. Die A und B GmbH & Co. KG werden unterjährig auf die C-GmbH & Co. KG verschmolzen. Gesellschafter der A, B und C GmbH & Co. KG ist jeweils die D-GmbH. Frage: durch die Verschmelzung der A, B und C GmbH & Co. KG ist die Unternehmeridentität weiterhin gewahrt, anteilige Gewerbeverluste auf Ebene der X-GmbH & Co KG gehen nicht unter.
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