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Erweiterte Kürzung,Dachfläche,Photovoltaikanlage

Ein Grundstücksunternehmen (Rechtsform GmbH) verwaltet ausschließlich eigenen Grundbesitz und erfüllt bisher die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags. Es ist geplant die Dachfläche an einen (Fremd-) Betreiber einer PV-Anlage zu überlassen. Es wird eine Festpacht sowie eine variable Pacht, die sich an den Einspeiseerlösen aus der sog. Direktvermarktung orientiert (10%). Sind diese Einnahmen schädlich für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags?
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