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Erweiterte Grundstückskürzung,Pkw-Veräußerung,§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Die Mandantin (GmbH) ist grundsätzlich vermögensverwaltend tätig (1 Gewerbeimmobilie zur Vermietung). Die Gesellschaft hat einen PKW im Anlagevermögen. Dieser wurde veräußert. Fragen 1. Stellt dies einen schädlichen Vorgang dar, der zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG führt? 2. Ist ein Veräußerungsgewinn oder -verlust relevant? 3. Gibt es dabei ggf. Unterschiede bzgl. der Nutzung des PKW, z.B. als a) Handwerkerfahrzeug von Arbeitnehmern, die z.B. als Hausmeister das Objekt betreuen b) Firmen- PKW des (angestellten) Geschäftsführers (ist kein Gesellschafter), 1% über Lohn c) Firmen- PKW des Gesellschafters, 1% über Gesellschafterverrechnungskonto Vielen Dank
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