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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Parkplatz

Eine UG hat ein Grundstück im Anlagevermögen, welches 2022 verkauft wurde. Hieraus erzielte die Gesellschaft einen hohen Veräußerungsgewinn. Die Gesellschaft hat zudem für ein zweites Grundstück im Jahr 2020 einen Optionsvertrag abgeschlossen, Übergang Nutzen und Lasten ist bis zum 31.12.2022 jedoch nicht nicht erfolgt mangels Kaufpreiszahlung. Frage: Kann die UG die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen für 2022? Reicht es aus, dass zum 31.12.2022 kein Grundstück mehr im Anlagevermögen erfasst ist, sondern lediglich ein Optionsvertrag existiert? Alternative: Das verkaufte Grundstück wurde als gewerblicher Parkplatz vermietet. Ändert dies etwas an der erweiterten Kürzung?
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