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Bruchteilsgemeinschaft,Zurechnung

Die X-Immo-GmbH erwirbt gemeinsam mit der Y-Immo-GmbH ein Geschäftshaus. In dem Geschäftshaus befinden sich vermietete Wohnungen sowie Ladenlokale. Erwerber laut Kaufvertrag sind die beiden o.g. GmbHs zu je 50 %. Es ist kein GbR-Vertrag geschlossen worden, so dass offenkundig von einer Bruchteilsgemeinschaft ausgegangen werden muss. Genauso verhält es sich bei der Finanzierung. Darlehensnehmer sind die beiden GmbHs. Es stellen sich in dem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Die Bruchteilsgemeinschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte werden im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt und den GmbHs entsprechend zugerechnet. Bei der GmbH werden die zugewiesenen V+V-Einkünfte als Beteiligungsertrag erfasst und damit in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Ist das korrekt? 2. Findet eine Kürzung bei der Gewerbesteuer statt, obwohl die Bruchteilsgemeinschaft nicht gewerbesteuerpflichtig ist? 3. Wie muss die Beteiligung an der Bruchteilsgemeinschaft bei der GmbH bilanziell erfasst werden? Stellen etwaige Einlagen in die Bruchteilsgemeinschaft die Anschaffungskosten dar? Oder sind vielleicht sogar das Grundstück und das Darlehen anteilig in der Bilanz der GmbH zu erfassen?
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