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Erweiterte Kürzung n. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG,unentgeltliche Überlassung von Einrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren, die GmbH & Co. KG hat bisher nur Büroräume vermietet, die in dem Gebäude befindliche Kantine wurde bisher unentgeltlich dem Kantinenbetreiber überlassen. Die Kantineneinrichtung wurde bisher von einer anderen Gesellschaft zur Verfügung gestellt und die GmbH & Co. KG hat dieser Firma ein Entgelt für z.B. Instandhaltung bezahlt, um die Kosten der Einrichtung zu kompensieren. Jetzt soll sich die Situation ändern, die GmbH & Co. KG soll die Einrichtung selbst kaufen, würde dafür aber keinerlei Vergütung bekommen. Es kann auch sein, dass dem Kantinenbetreiber darüber hinaus noch Kostenzuschüsse bezahlt werden, um die Kantine im Haus zu behalten, weil dadurch bessere Vermietungschancen der Büroräume bestehen. Jetzt haben wir Bedenken, ob dadurch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gefährdet ist. Können Sie bitte dazu eine Stellungnahme abgeben?
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