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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Zerlegung

Eine GmbH ist in einem Business Center ansässig. Der einzige Mitarbeiter der GmbH ist im Homeoffice beschäftigt. Die Übergabe der Arbeitsmaterialen findet im Business Center statt. Anschließend wird der Mitarbeiter fast ausschließlich im Homeoffice tätig. Frage: 1.) Liegt mit dem Homeoffice eine Betriebsstätte vor? 2.) Ist der Arbeitslohn des Mitarbeiters im Falle einer Zerlegung der Betriebsstätte im Business Center zuzuordnen? 3.) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer sein Homeoffice an den Arbeitgeber vermietet, dieses aber nur über private Räume erreicht werden kann?
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