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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Betriebsaufspaltung

Eine Immobilien-UG (alleiniger Gesellschafter ist eine Holding-GmbH) besitzt ein Objekt, welches an Privatpersonen vermietet ist. Die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird beantragt. Nun soll eine PV-Anlage auf das Dach des Objekts. Der Strom soll ausschließlich an die Mieter verkauft werden bzw. die Spitzen werden beim örtlichen Stromanbieter eingespeist. Eigentümer der PV-Anlage ist eine weitere UG, deren alleiniger Gesellschafter dieselbe Holding-GmbH ist wie bei der Immobilien-UG. Ist bei dieser Konstellation die erweiterte Kürzung bei der Immobilien-UG gefährdet?
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