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§§ 8,9 GrEStG,Gegenleistung höher als Grundstückswert

Grundstück wurde übertragen, im notariellen Kaufvertrag in 2023 wurde dessen Wert mit 250.000,00 € angegeben; Folgende Gegenleistungen wurden vereinbart: - Übernahme Darlehen: 137.000,00 € - Abgeltung erbrachter Pflegeleistungen 2003 bis 2023: 55.200,00 € - Übernahme künftiger Pflege: Jahreswert 6000,00 € Das FA setzt die GrundESt wie folgt fest: 137.000,00 € + 55.200,00 € + 68.940 € (6.000 € x Verfielfältiger nach Alter der Übergeberin 11,490) = 330.080,00 € und bemisst danach die GrundE in Brandenburg mit 21.454 € (6,5 %). Ist das zutreffend, wenn der Wert des Grundstücks nur bei 250.000,00 € liegen sollte?
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