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Gewerbesteuerliche Betriebsstätte,Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach §§ 29 ff GewStG

Die A-GmbH ist in einem Business Center eingemietet, wo sie auch die Geschäftsunterlagen aufbewahrt. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich ebenfalls im Business Center. Mitarbeiter werden nicht beschäftigt. Die Gesellschaft ist eine Besitzgesellschaft und betreibt die Vermietung von a) LKWs b) fest installierten Maschinen Fragen: 1.) Ist am Ort des Business Center eine originäre gewerbesteuerliche Betriebsstätte (nicht Geschäftsleitungsbetriebsstätte) gegeben? 2.) Kann an anderen Orten der Betätigung in den genannten Fällen eine Betriebsstätte begründet werden? 3.) Wie ist in diesem Fall die Gewerbesteuer zu zerlegen, wenn der Geschäftsführer a) ein Gehalt erhält, b) kein Gehalt erhält.
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