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Erwerb,Gesellschaft

1. Frage: Wir haben zwei Schwestergesellschaften 1 und 2. Muttergesellschaft ist eine GmbH, es handelt sich um 100%ige Töchter. Die Schwestergesellschaft 1 plant, an die Schwestergesellschaft 2 eine Immobilie entgeltlich zu überlassen. Die Schwestergesellschaft 1 ist bislang eine rein vermögensverwaltende GmbH und nimmt die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch. Ist die Überlassung der Immobilie von Schwestergesellschaft 1 an Schwestergesellschaft 2 schädlich für die erweiterte Kürzung? 2. Frage: Schwestergesellschaft 1 ist vermögensverwaltend tätig und nutzt bislang die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Die Schwestergesellschaft 1 will sich nun noch an einer operativen GmbH beteiligen (Erwerb von GmbH-Anteilen). Ist dies für die erweiterte Kürzung schädlich?
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