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Zerlegung,Marktstände

Mandant A betreibt ein Einzelunternehmen im Bereich Modedesign. A produziert seine Ware ausschließlich in der Gemeinde A und verkauft sie auf zwei Märkten ausschließlich in der Gemeinde B. Auf den Märkten hat er jeweils einen Verkaufsstand. Frage: Ist die Gewerbesteuer auf beide Gemeinden zu zerlegen? Vielen Dank
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