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erweiterte Kürzung,Betriebsaufspaltung,umgekehrt

A betreibt einen Möbelhandel in der Form eines Einzelunternehmens. Er ist außerdem alleiniger Anteilseigner der A-GmbH, die ausschließlich Immobilien verwaltet. Die A-GmbH überlässt dem Einzelunternehmen eine Immobilie zur betrieblichen Nutzung. Fragen: 1. Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? 2. Kann die A-GmbH die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch nehmen?
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