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Zerlegung,Betriebsstätte

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin (GmbH) installiert Deutschlandweit zB auf Parkplätzen von Krankenhäusern, Hotels und ähnlichen Einrichtungen Ladestationen für E-Autos. Hierbei werden zB auf einem Krankenhausparkplatz 16 Ladestationen und eine schnell-Ladestation im Wert von ca 140.000,00 Euro installiert welche im Vermögen der Mandantin bleiben. Mit der entsprechende Einrichtung wird ein Vertrag über die Gestellung zb für 10 Jahre abgeschlossen, nach den 10 Jahren übergeht der fest installierte, unterirdische Teil der Einrichtung in das Vermögen des Grundstückseigentümers (zB Krankenhaus, daher keine Rückbauverpflichtung). Der oberirdische Teil wird dabei regelmäßig Abgebaut und verbleibt im Eigentum der Mandantin. Die Mandantin bezieht Ihre Einkünfte/ Umsätze aus dem Verkauf des Stroms an die PKW Nutzer welche Ihre Elektro Autos an den entsprechenden Stationen Laden. Mitarbeiter werden Deutschlandweit für die Planung eingesetzt, die Baulichen Maßnahmen werden in der Regel vor Ort durch Handwerksbetriebe vorgenommen. Zu den einzelnen Stationen gibt es ggf. auch Wartungsverträge. Hier werden aber keine Mitarbeiter beschäftigt die den "einzelnen Stationen" zugeordnet werden. In wie fern könnten diese Stationen ggf. eine eigene Betriebsstätte begründen?
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