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§ 10a GewStG,Verlustvorträge,Erbfolge

Im Jahr 2019 hat eine Steuerpflichtige von ihrem Ehemann einen Betrieb (Einzelunternehmen) geerbt. Während in der Zeit des Ehemanns ein erheblicher gewerbesteuerpflichtiger Verlust entstanden ist, hat die Steuerpflichtige einen gewerbesteuerlichen Gewinn im Jahr 2019 erwirtschaftet. Kann, obwohl der eine Betrieb unter zwei verschiedenen Steuernummern geführt wurde, im Jahr 2019 der gewerbesteuerliche Verlust des Ehemanns mit dem gewerbesteuerlichen Gewinn der Steuerpflichtigen verrechnet werden, oder geht mit Tod des Ehemanns der gewerbesteuerliche Verlust des Betriebs unter?
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