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Hinzurechnung,Betriebsstätte

Unsere Mandantin (deutsche GmbH mit Sitz und Ort der GL in Deutschland) hat eine Betriebsstätte in der Schweiz. Nach DBA werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Mietaufwendungen für Büros betragen insgesamt € 1.500.000. Davon entfallen € 1.000.000 auf die in Deutschland angemieteten Räume und € 500.000 auf die für die Betriebsstätte angemieteten Räume in der Schweiz. Ist eine Hinzurechnung nach § 8 GewStG nur für die deutschen Mietaufwendungen i. H. v. 1 Mio. Euro vorzunehmen oder in gesamter Höhe von 1.5 Mio. Euro?
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