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Erweiterte Kürzung,Umfang,Gewerbeertrag

Nach § 9 kann der Bertrag der auf die Verwaltung entfällt gekürzt werden. Der Betrieb hat allgemein einen Verlust aus dem Bau eines Grundstücks. Der Verlust wird vermindert durch noch laufende Mieteinnahmen. Kann nun in der Gewerbesteuererklärung der Verlust um die Mieteinnahmen erhöht werden.? Als kann die Kürzung des Gewerbesteuerertrags um die Einnahmen aus V+V vorgenommen werden?
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