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Betriebsverpachtung im Ganzen,Veräußerung Inventar,§ 2 GewStG

Fraglich ist die gewerbesteuerliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von nicht wesentlichen Betriebsgrundlagen (in diesem Fall ersetzbares Inventar) im zeitlichen Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Betriebsverpachtung im Ganzen. Der operative Betrieb wurde veräußert. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen wurden zurückbehalten und werden fortan iSd 15 EStG verpachtet. Die Finanzverwaltung beurteilt den Veräußerungsvorgang des Inventars als laufenden (gewerbesteuerpflichtigen) Gewinn. Ist dies zutreffend?
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