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erweiterte Kürzung,Zinsbegrenzungsgeschäft

Wir betreuen eine vermögensverwaltende GmbH (Wohnungsvermietung), die bislang ausschließlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung generierte und in diesem Zusammenhang alle Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewstG erfüllte. Wie wir nun erfuhren, finanzierte die GmbH zwei Häuser in 2021 mit Darlehen, die einen am EURIBOR ausgerichteten Zins beinhalteten (vierteljährliche Anpassung). Daneben wurde Zinssicherungsgeschäfte (Zins-Caps) abgeschlossen (separate Vereinbarungen, die nicht in den Darlehensverträgen erwähnt wurden). Ein Zinssicherungsgeschäft wurde nun in 2022 aufgekündigt, wobei die GmbH einen Auflösungsbetrag von 96.000 € erstattet bekam. Folgende Fragen ergeben sich für uns: 1. Ist der Auszahlungsbetrag als Entschädigung für einen zukünftigen Mehrzins zu verstehen, der mit der Auszahlung abgegolten und ggf. bilanziell abgegrenzt wird. Wenn ja, über welchen Zeitraum grenzen wir denn den Betrag ab? 2. Subsumieren wir den Auszahlungsbetrag unter Zinserträge oder besser unter den sonstigen Erträgen? 3. Unterliegt dieser Auszahlungsbetrag auf GmbH-Ebene der Gewerbesteuer (unschädlich, jedoch nicht begünstigt nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewstG) oder ist dieser unter den unschädlichen begünstigten Einnahmen nach § 9 Nr. 1 S.2 GewstG zusammen zu fassen?
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