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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Beteiligung an Mitunternehmerschaft

Eine grundstücksverwaltende GmbH, die den erweiterten Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nimmt, ist an einer Hausgemeinschaft (keine GbR) zu 50 % beteiligt, die restlichen 50 % hält eine natürliche Person. Ist es für den erweiterten Kürzungsbetrag der GmbH schädlich, wenn die Hausgemeinschaft Betriebsvorrichtungen vermietet?
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