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Untergang von Verlustvorträgen einer atypisch stillen Gesellschaft bei Umwandlung auf eine GmbH,§ 23 Abs. 5 UmwStG

Geht der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der atypisch stillen Gesellschaft bei Auflösung der Gesellschaft bzw. bei Übertragung des Geschäftsbetriebs zurück auf die GmbH unter oder geht dieser zusammen mit dem Geschäftsbetrieb auf die GmbH über?
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