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erweiterte Kürzung,Gesellschafter

Ein Mandant von mir (nachfolgend A-GmbH genannt) beabsichtigt, eine neue GmbH zu gründen (nachfolgend B-GmbH genannt). Gesellschafter der B-GmbH soll zu 100 % die A-GmbH werden (Mutter-Tochter-Verhältnis). Die B-GmbH wird ein Grundstück inkl. Gebäude erwerben und anschließend an die A-GmbH vermieten. Das Grundstück ist mit einem Gebäude bebaut. Das Gebäude besteht aus einen Bürogebäude und einer Produktionshalle inkl. Kühllager. Die B-GmbH wird neben der Vermietung keine weiteren Tätigkeiten entfalten. Das Kühllager könnte als Betriebsvorrichtung eingestuft werden. Das ist aber noch nicht abschließend geklärt. Frage 1: Kann die B-GmbH die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, wenn das Kühllager keine Betriebsvorrichtung ist? Frage 2: Kann die B-GmbH die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, wenn das Kühllager eine Betriebsvorrichtung ist? Abwandlung: Wie wären die Lösungen für Frage 1 und 2, wenn nicht die A-GmbH Gesellschafterin der B-GmbH wäre, sondern die sieben Gesellschafter der A-GmbH die Anteile an der B-GmbH halten? Die A-GmbH und die B-GmbH wären dann Tochterunternehmen.
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