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§ 2 GewStG,Gewerbebetrieb,selbständig

Sachverhalt: Mandant A hat seit den 90er Jahren eine Versicherungsagentur. Im Jahre 2019 entstanden Verluste, woraus sich ein Verlustvortrag von 400 T€ ergab. Der Gewerbesteuerverlustvortrag beläuft sich per 31.12.2021 auf 300 T€. Jetzt hat sich herausgestellt, dass A im Jahre 2017 Grundstücke erworben hat, die geteilt wurden. Im Jahr 2018 veräußerte er drei Teilgrundstücke, im Jahr 2022 ein weiteres und in der Zukunft werden noch weitere veräußert mit der Folge, dass ein gewerblicher Grundstückshandel nach unserer Einschätzung vorliegt. Aus der Veräußerung der Grundstücke erzielte A Gewinne i.H. von 200 T€, welche zur Gewerbesteuer führen. Frage: Besteht eine Möglichkeit, die Verluste aus den zwei Bereichen zu verrechnen, oder ist jeder Bereich separat gewerbesteuerpflichtig mit der Folge, das jeweils der Freibetrag von 24.500 € zum Ansatz kommt und eine Verlustverrechnung der beiden Bereiche vom Grundsatz ausscheidet.
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