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erweiterte Kürzung,Grundbesitz,Einbringung

Wir haben einen Mandanten, der relativ hohes Grundstücksvermögen im Familieneigentum hat. Dies soll nun im Rahmen einer vermögensverwaltenden GmbH i.V.m. der erweiterten Kürzung genutzt werden. Nebenher soll eine weitere GmbH gegründet werden, die einer operativen Tätigkeit (Grundstücksan- und -verkauf) nachgeht. Unsere Überlegungen bezüglich der Gestaltung gingen in die Richtung, dass die Vermietungs-GmbH 100 % der Anteile an der Veräußerungs-GmbH hält und die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen kann. Des Weiteren wären Ausschüttungen der Veräußerungs-GmbH zu 95 % steuerfrei, und Liquidität könnte mittels Darlehen der Vermietungs- an die Veräußerungs-GmbH weitergegeben werden. Vorteil wäre hierbei, dass Gewinne der Veräußerungs-GmbH relativ kostengünstig in die Vermietungs-GmbH zum Ankauf neuer Vermietungsobjekte genutzt werden kann und zudem der administrative Aufwand durch eine Holdingstruktur begrenzt wird. Was ist Ihre Einschätzung zu diesem Modell? Wäre eine Holding-Struktur mit einer weiteren GmbH, die jeweils 100 % der Anteile an der Vermietungs- und Veräußerungs-GmbH hält, dennoch vorteilhafter? In diesem Zusammenhang stellt sich uns auch die Frage, wie das Vermögen am besten auf die GmbH übertragen werden sollte. Im Moment haben der Vater und die Tante, die von den Erträgen leben, das Vermögen inne. Unser Gedanke war, dass im Rahmen eines Rentenkaufs die GmbH das Grundvermögen abkauft. So können die Verkäufer von den Rentenzahlungen leben und die GmbH könnte die Rentenzahlungen durch die Mieteinnahmen decken. Die Verkäufer benötigen in jedem Fall ein gewisses Kapital, da sie sonst nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Problem dürfte hierbei in der geringen Ertragsaussicht mancher Gebäude liegen, weshalb der Rentenbarwert nicht immer dem Verkehrswert entspricht. Dies ist zwar „vorteilhaft“ für die Grunderwerbsteuer, da der niedrigere Rentenbarwert die BMG dafür darstellt, jedoch liegt nach unserer Einschätzung im Unterschiedsbetrag zum Verkehrswert eine verdeckte Einlage vor. Nach unseren Überlegungen dürfte diese verdeckte Einlage zu einer Schenkung an die Anteilseigner führen. Sind diese Ausführungen soweit richtig? Besteht eine effizientere Lösung, das Vermögen auf die GmbH zu übertragen?
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