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erweiterte,Kürzung,Verkauf

Unser Mandant (GmbH) hat bis 2022 Immobilien gekauft, sanieren lassen und veräußert. Mittlerweile wird nur noch ein Bestandsobjekt aus diesen Käufen und Verkäufen gehalten und im Ganzen vermietet. Künftig sollen noch weitere Bestandsobjekte dazu kommen, welche dann entwickelt und vermietet werden. Ein Handel ist nicht mehr geplant. Frage: Die in 2022 veräußerten Grundstücke werden erst 2023 bezahlt. Demnach ist Übergang Nutzen und Lasten sowie Umsatzrealsierung erst in 2023. Ist dies für die erweiterte Kürzung schädlich?
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