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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Abschirmwirkung

Mandant A ist zu 70 % Kommanditist der A-KG, diese wiederum ist die alleinige Gesellschafterin der operativ tätigen A-GmbH. A ist weiter alleiniger Gesellschafter der G-GmbH. Die G-GmbH besitzt ein Grundstück und vermietet dies an die A-GmbH zur betrieblichen Nutzung. Kommt hier bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der G-GmbH die erweiterte Grundstückskürzung zur Anwendung auf Grund der Abschirmwirkung der A-GmbH?
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