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Spendenvortrag,Erbe

Der Steuerpflichtige hat seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Er verstarb im Dezember 2020. Seine Ehefrau hat den Betrieb im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge 2021 weitergeführt. Es liegt ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags auf den 31.12.2020 gem. § 9 Nr. 5 Satz 13 GewStG vor. Ist dieser Vortrag im Rahmen der Gewerbesteuererklärung für 2021 der Ehefrau und Alleinerbin zu berücksichtigen, oder kann dieser Vortrag nicht weitergegeben bzw. fortgeführt werden?
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