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Balkonkraftwerk,erweiterte Kürzung

Eine GmbH vermietet Wohnungen (einziger Gesellschaftszweck) und erhält die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 GewStG. Jetzt sollen an drei Wohnungen energetische Maßnahmen (durch Balkonkraftwerke) durchgeführt und Förderungen hierfür in Anspruch genommen werden. Der daraus erzeugte Strom wird den Mietern unentgeltlich überlassen. Kann dies negative Auswirkungen auf die erweiterte Kürzung haben?
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