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erweiterte Kürzung,§ 9 GewStG,Grundstück

Meine Mandantin (vermögensverwaltende GmbH) hat mit not. Kaufvertrag vom 20.12.2022 ein Geschäftsgrundstück für insgesamt 950.000 EUR erworben. Übergang Gefahr, Nutzen und Lasten gehen bei Begleichung des Kaufpreises am 17.01.2023 über. Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden 156.365 EUR Gebäude 742.235 EUR Inventar 51.400 EUR Am 22.12.2022 wurden die Notarkosten in Höhe von insgesamt 5 TEUR bezahlt. Wie sind diese in der Bilanz zum 31.12.2022 auszuweisen? Welches Konto muss beim SKR 03 gebucht werden? Sind die Notarkosten prozentual aufzuteilen (anteilig für GruBo, Gebäude und Inventar, die sofort abzugsfähig wären)? Das Geschäftsgrundstück ist u.a. als Flüchtlingsheim gedacht. Das mitverkaufte Inventar (Matratzen, Betten, Küche, Kühlschränke, Tische, Stühle, Waschmasine, Trockner) sind für die Flüchtlingsunterbringung. Frage: Ist dies schädlich für die erweitere GewSt-Kürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG?
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