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Gewerbesteuer,Zerlegung,Betriebsstätte

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat eine unselbständige Zweigstelle in einer benachbarten Gemeinde angemeldet/eröffnet (Gewerbe-Anmeldung). Die angemeldete Tätigkeit entspricht der Tätigkeit der Hauptstelle: Ausführung von Erd- und Tiefbauarbeiten. Ergeben sich daraus gewerbesteuerliche Folgen für die Gesellschaft? Wie z.B. Zerlegung? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Olga Hardt
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