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Betriebsstätte § 12,Ort der Geschäftsleitung,Zerlegung

A ist Geschäftsführer der A-GmbH. Die A-GmbH ist in einem Business Center eingemietet, wo sie auch die Geschäftsunterlagen aufbewahrt. A ist als Digitalnomade an verschiedenen Orten im In- und Ausland tätig. Diese wechseln häufig. Das Tagesgeschäft der Gesellschaft leitet A von dort aus, wo er sich gerade befindet. Fragen: 1.) Wird am Ort des Business Center eine gewerbesteuerliche Betriebsstätte begündet? 2.) Stellt der Ort der Geschäftsleitung eine gewerbesteuerliche Betriebsstätte dar? 3.) Wo befindet sich der Ort der Geschäftsleitung, wenn sich der Mittelpunkt der Tätigkeit des A nicht bestimmen lässt? Wechselt dieser täglich, kann dieser beim Business Center verortet werden oder kann es auch keinen Ort der Geschäftsleitung geben? 3.) Wie ist die Frage nach dem Ort der Geschäftsleitung zu beantworten, wenn A zumindest zeitweise das Business Center aufsucht?
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