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Insolvenz,Going concern,§ 252 HGB

Unser Mandant, eine UG mit 1 €(!) Stammkapital, gegründet 2021, erlitt 2022 einen Verlust, Eigenkapital jetzt negativ. Der Geschäftsführer lieferte uns Liquiditätspläne für 2023 und 2024 und Maßnahmen für die Zukunft. Zahlungsfähig ist die UG noch durch Aufnahme von Darlehen (Bank und privat). Dürfen wir den Jahresabschluss 2022 unter Going Concern zu Fortführungswerten aufstellen, wenn offensichtlich eine bilanzielle Überschuldung vorliegt (keine Gesellschafterdarlehen, wo ein Rangrücktritt möglich wäre, nicht wirklich stille Reserven vorhanden etc.)?
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