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§ 2 GewStG,Betriebsstätten bei der Gewerbesteuer,§ 12 AO

Meine Mandantin ist eine GmbH, die überwiegend gewerbesteuerfreie Umsätze gem. § 3 Nr. 13 erbringt (Schuleinrichtungen) hat ihren laufenden Betrieb ausschließlich in der österreichischen Betriebstätte. Sitz der Gesellschaft ist jedoch Deutschland. In Deutschland werden keine dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht. Die deutsche Betriebsstätte hat nur Zinsaufwendungen aus der Verzinsung interner Darlehen und anteilige Kosten aus der Verwaltung, die nicht im Gewerbeertrag zu berücksichtigen wären, wenn die GmbH ihre gewerbesteuerfreie Umsätze im Inland erzielen würde. Da es sich genau genommen um zwei Betriebsstätte handelt und die deutsche Betriebsstätte keine Umsätze erzielt, kann der gewerbliche Verlust in voller Höhe aus der inländischen Betriebsstätte in Deutschland erklärt werden?
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