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§ 28 GewStG,Nachholung von Zerlegungsbescheiden nach § 189 AO,Gewerbesteuerzerlegung

Mein Mandant hat im Dezember 2020 seine Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In der Erklärungen wurden folgende Angaben gemacht: „Betriebsstätten bestanden im Kalenderjahr 2020 in mehreren Gemeinden: (1 = Ja, 2 = Nein) 2 Betriebsstätte(n) erstreckte(n) sich im Kalenderjahr 2020 über mehrere Gemeinden: (1 = Ja, 2 = Nein) 2 Die einzige Betriebsstätte wurde im Laufe des Kalenderjahrs 2020 nicht in eine andere Gemeinde verlegt“ Beim Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag wurde vom Finanzamt aber dann nur die neue Gemeinde als zuständig eingeschlüsselt. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig. Kann hier noch eine Richtigstellung beantragt werden?
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