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Erledigung Gewerbesteuer durch Allgemeinverfügung,§ 36 Abs. 4 EStG

Stpfl hat gegen den Zinsbescheid Gewerbesteuer 2018 Einspruch eingelegt im Hinblick auf das mittlerweile erledigte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und auch einen Antrag auf ruhen des Verfahrens und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der streitigen Zinsen 2018 gestellt. Gemeinde hat nicht reagiert. Vor kurzem wurde der Zinsbetrag angemahnt. Ist auch bei der Gewerbesteuer der Einspruch durch Allgemeinverfügung erledigt? Muss die Gemeinde nochmals eine Frist für die Zahlung gewähren?
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