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erweiterte Kürzung,§ 9 GewStG

Meine Mandanten sind: Ehefrau und Ehemann sowie drei volljährige Kinder. Diese Personen sind jeweils wie folgt an diversen Unternehmen beteiligt: Ehefrau mit 60%, Ehemann mit 7%, die drei Kinder jeweils mit 11%. Dieses Beteiligungsverhätnis gilt für alle Unternehmen. Es gibt eine GmbH & Co. KG, die ihren gesamten Geschäftsbetrieb an eine GmbH (GmbH 1) vermietet. Es besteht zwischen der KG und der GmbH 1 unstrittig eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Daneben sind die vorgenannten Gesellschafter in vorgenanntem Beteiligungsverhältnis an einer zweiten GmbH beteiligt (GmbH 2). Diese GmbH 2 vermietet erheblichen Grundbesitz zum einen an die GmbH 1 ("Schwesterkapitalgesellschaften"?) und zum anderen an fremde Mieter. Kann die GmbH 2 die Vergünstigungen der sog. "erweiterten Gewerbesteuerkprzung" für Immobilienunternehmen (§ 9 S. 2 GewStG) in Anspruch nehmen? Oder aber ist dies bei Schwesterkaitalgesellschaften nicht möglich oder liegt hier gar eine - weitere - Betriebsaufspaltung zwischen GmbH 2 (Vermietungsgesellschaft) und GmbH 1 (Betriebsgesellschaft) vor? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
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